Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist die Aufsichtsbehörde für den öffentlichen Verkehr und wichtige Bereiche des Güterverkehrs. Seine Hauptaufgaben sind die Sicherheitsaufsicht, die Finanzierung, die Planung und das Controlling von Ausbauten, die Definition der politischen Rahmenbedingungen und die internationale Koordination. Die Organisation des Amtes lehnt sich eng an diese Aufgaben an. Das BAV befindet sich in Ittigen bei Bern und beschäftigt rund 310 Mitarbeitende.
In dieser Rubrik finden Sie alles, was Sie benötigen, um bezüglich BAV auf dem neusten Stand zu sein: Die aktuellen Medienmitteilungen, die letzten Ausgaben der "BAV News", sowie Interviews und Referate von BAV-Exponenten. Dazu kommen öffentliche Anhörungen zu BAV-Geschäften sowie Berichte und Studien und Hinweise auf Veranstaltungen.
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz basiert auf verschiedenen Verkehrsträgern: Nebst der Eisenbahn, den Trams und den Bussen gehören auch Schiffe und Seilbahnen dazu und fallen damit in die Zuständigkeit des BAV. Auf dieser Seite und ihren Unterseiten sind diejenigen Informationen zu finden, die klar einem dieser Verkehrsträger zugeordnet werden können. Auch Informationen über Gütertransportangebote dieser Verkehrsträger sowie den Strassengüterverkehr, für dessen rechtlichen Rahmenbedingungen das BAV ebenfalls zuständig ist, sind über diese Seite zu finden. Dossiers, die für mehrere Verkehrsträger von Bedeutung sind bzw. die sich nicht spezifisch einem Verkehrsträger zuordnen lassen, sind über "Aufgaben des Amtes" oder "Themen A-Z" zu finden.
Die Eisenbahn ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Plateausandaletten rosa rosa Plateausandaletten Plateausandaletten Plateausandaletten rosa Plateausandaletten rosa Plateausandaletten rosa
Das juristische Fundament des öffentlichen Verkehrs
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz sind in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien festgelegt. Darüber hinaus haben Staatsverträge, internationale Vereinbarungen sowie Verordnungen und Richtlinien der EU Einfluss auf den öffentlichen Personen- und Güterverkehr.
Die übergeordneten rechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Bundesratsverordnungen, Staatsverträge etc.) sind in der Systematischen Rechtssammlung des Bundes zu finden.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das BAV sind für untergeordnete Erlasse sowie für Verfügungen verantwortlich.
Plateausandaletten Plateausandaletten rosa Plateausandaletten Plateausandaletten rosa rosa rosa Plateausandaletten Plateausandaletten rosa 7qBExYAw
Der regionale Personenverkehr (RPV) mit Erschliessungsfunktion, welcher den Verkehr innerhalb von Regionen einschliesslich der Groberschliessung von Ortschaften sowie den Verkehr mit benachbarten, auch ausländischen Regionen umfasst, wird vom Bund zusammen mit den Kantonen bestellt und abgegolten.
Gemäss Artikel 4 ARPV wird unter regionalem Personenverkehr (RPV) der Verkehr innerhalb einer Region, einschliesslich der Groberschliessung von Ortschaften, sowie der Personenverkehr mit benachbarten, auch ausländischen Regionen verstanden. Abzugrenzen ist der RPV vom Ortsverkehr sowie vom Fernverkehr.
Eine Linie hat gemäss Artikel 5 VPB dann eine "Erschliessungsfunktion", wenn sich an mindestens einem Linienende ein Verknüpfungspunkt mit dem übergeordneten Netz des öffentlichen Verkehrs und am anderen Ende oder zwischen den Linienenden eine Ortschaft befindet. Damit die Erschliessungsfunktion gegeben ist, muss eine Linie eine Ortschaft mit mindestens 100 Einwohner mit dem übrigen Netz des öffentlichen Verkehrs verbinden. Wird keine Ortschaft mit mindestens 100 Einwohner erschlossen, ist die Erschliessungsfunition nicht gegeben, man spricht dann auch von Linien des Ausflugsverkehr (bspw. Bahnlinie auf das Jungfraujoch).
Die Linien des RPV mit Erschliessungsfunktion können gemäss Artikel 28 Absatz 1 PBG von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt und abgegolten werden (siehe Bestellverfahren).
Aktuell werden bei 120 Transportunternehmen rund 1'400 Linien bestellt. Der Bund finanziert den RPV jährlich mit rund 900 Millionen Franken.